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Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des Solarspitzengesetzes:

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten.

  • Inkrafttreten am 1. März 2025
  • Gilt für neu installierte Photovoltaikanlagen ab 7 kWp
  • Kleinere Anlagen unter 7 kWp sind nicht betroffen
  • Pflicht zur Installation intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und Steuerboxen
  • Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox
  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
  • Erleichterte Direktvermarktung für kleinere Anlagen
  • Einspeisung von gespeichertem Strom ins öffentliche Netz ist erlaubt

Verpflichtender Einbau von Smart Metern und Steuerboxen

Betreiber neuer PV-Anlagen müssen ihre Systeme mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) und Steuerboxen ausstatten. Diese Technologie ermöglicht eine präzise Messung und Steuerung der Einspeiseleistung, was zur Stabilität des Stromnetzes beiträgt.

Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne entsprechende Ausstattung

PV-Anlagen, die nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sind, dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Maßnahme soll Netzüberlastungen verhindern. Für Betreiber bedeutet dies potenziell geringere Einnahmen aus der Einspeisevergütung.

Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Künftig entfällt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Zeiten, in denen die Strompreise an der Börse negativ sind. Im Jahr 2024 machten diese Phasen etwa 5,22 % der gesamten Jahresstunden aus, die häufig mit hoher PV-Stromerzeugung zusammenfielen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, wird empfohlen, den Eigenverbrauch zu maximieren oder Batteriespeicher zu nutzen, um den erzeugten Strom zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu verbrauchen.

Erleichterte Direktvermarktung für kleinere Anlagen

Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für Anlagen mit einer Leistung unter 100 kWp vereinfacht. Betreiber können ihren Strom nun leichter an der Börse verkaufen, ohne einer Direktvermarktungspflicht zu unterliegen. Dies eröffnet neue wirtschaftliche Chancen, insbesondere wenn intelligente Steuerungssysteme eingesetzt werden, die den Stromverkauf in lukrativen Zeitfenstern ermöglichen.

Auswirkungen auf Bestandsanlagen

Bestehende PV-Anlagen sind von den neuen Regelungen grundsätzlich nicht betroffen und können weiterhin nach den bisherigen Bedingungen betrieben werden. Allerdings haben Betreiber die Möglichkeit, ihre Anlagen freiwillig mit Smart Metern und Steuerboxen nachzurüsten, um von den neuen Vergütungsmodellen und technischen Möglichkeiten zu profitieren.

Fazit

Das Solarspitzengesetz bringt erhebliche Veränderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Die Integration intelligenter Mess- und Steuerungstechnik wird essenziell, um den erzeugten Solarstrom optimal zu nutzen und wirtschaftliche Vorteile zu sichern. Es empfiehlt sich, frühzeitig in entsprechende Technologien zu investieren und den Eigenverbrauch zu maximieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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