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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Dienstleistungen von „Provinzial Service Solar“ (Provinzial Dienstleistungsgesellschaft)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Photovoltaikanlagen durch die Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH, Provinzialplatz 1, D-40591 Düsseldorf

im Folgenden „Verkäuferin“

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan auch „AGB“) regeln abschließend alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen und ergänzenden Komponenten und Leistungen wie Ladestationen für Elektromobilität (fortan auch „Wallbox“) durch die Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH, Provinzialplatz 1, D-40591 Düsseldorf (im Folgenden „Verkäuferin“) an bzw. bei dem jeweiligen Kunden (im Folgenden „Käufer“).

Ergänzend gelten lediglich die im Einzelkaufvertrag zwischen Verkäuferin und Käufer getroffenen Regelungen. Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, nur wirksam, wenn beide Vertragspartner schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Der Einbeziehung anderer AGB wird hiermit widersprochen. 

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1

Angebote der Verkäuferin sind als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss anzusehen.

2.2

Bestellungen des Käufers sind verbindliche Erklärungen auf den Abschluss eines Vertrags mit dem in dem unverbindlichen Angebot der Verkäuferin genannten Inhalt. Der Käufer ist an sein Angebot vier Wochen ab Zugang bei der Verkäuferin gebunden. Sein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.

2.3

Die Verkäuferin wird dem Käufer den Eingang seiner Bestellung in der Regel in Textform bestätigen. Auf die Bestellung des Kunden hin findet zudem falls notwendig eine Begehung zur Überprüfung der technischen und baulichen Gegebenheiten vor Ort beim Käufer statt. Beides stellt noch keine Annahme des Angebots des Käufers im Sinne einer auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Willenserklärung dar. 

2.4

Die Verkäuferin kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Annahme des Angebots des Käufers ablehnen, ohne dass dadurch für den Käufer Rechte jedweder Art erwachsen. 

2.5

Ein Vertrag zwischen dem Käufer und der Verkäuferin kommt verbindlich erst mit dem Zugang einer von der Verkäuferin dem Käufer gegenüber in Textform oder Schriftform als solche gekennzeichnete Auftragsbestätigung auf dessen getätigter Bestellung hin zustande. 

2.6

Bestätigt die Verkäuferin das Angebot des Kunden in unveränderter Form innerhalb der Bindefrist von vier Wochen kommt dadurch ein verbindlicher Vertrag zustande. Bestätigt die Verkäuferin das Angebot des Kunden erst nach Ablauf der Bindefrist oder in abgewandelter Form, stellt dies ein erneutes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem darin genannten Inhalt dar. Sofern in diesem Angebot nichts anderes genannt ist, gilt auch für dieses Angebot eine Bindefrist von vier Wochen ab Zugang beim Kunden. Ein verbindlicher Vertrag kommt in diesem Fall mit der Annahme durch den Kunden innerhalb dieser Bindefrist zustande. 

3. Gegenstand und Leistungsumfang

3.1

Gegenstand des Vertrags sind die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen und falls vereinbart von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und damit im Zusammenhang stehende Leistungen. 

3.2

Der von der Verkäuferin geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach den im Kaufvertrag beschriebenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Leistungen sind nicht geschuldet. Insbesondere trägt der Käufer die Verantwortung für darüber hinaus erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. 

3.3

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags über eine Photovoltaikanlage erstellte Berechnungen zum voraussichtlichen Ertrag, des Eigenverbrauchs und der Wirtschaftlichkeit stellen reine Prognosen dar und sind nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung. Insbesondere sind darin etwaige Verschattungseinflüsse durch umliegende Bäume, Gebäude etc. nicht berücksichtigt. 

3.4

Ausdrücklich nie geschuldet sind die Klärung rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen. 

3.5

Über die Montage einer Photovoltaikanlage hinaus beauftragte Leistungen, insbesondere Arbeiten an der Messinfrastruktur, wie zum Beispiel die Zusammenlegung vorhandener Stromzähler oder die Montage einer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Photovoltaikanlage beauftragten Installation einer Wallbox sind als gesonderte Geschäfte zu betrachten, wobei diese AGB für beide Geschäfte gleichermaßen gelten. 

3.6

Der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromversorgungsnetz ist nicht Gegenstand des Kaufvertrags. Dieser liegt im Verantwortungsbereich des am Ort der Installation zuständigen Verteilnetzbetreiber bzw. dem für die Installation der entsprechenden Stromzähler zuständigen Messstellenbetreiber. Die Verkäuferin hat weder auf die Art des Anschlusses und die Installation der Messinfrastruktur noch auf deren Dauer Einfluss. Aus Art und Dauer der Tätigkeit des Verteilnetz- und Messstellenbetreibers kann der Käufer keinerlei Rechte gegenüber der Verkäuferin geltend machen. 

3.7

Die Verkäuferin behält sich vor, die angebotenen Materialien, insbesondere die PV-Module, den Wechselrichter und den Batteriespeicher, durch gleichwertige Modelle zu ersetzen. Sofern es sich um technisch gleichwertige Materialien handelt, bleibt der Kaufvertrag bestehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. 

3.8

Leichte technische Farbunterschiede zwischen schwarzen Modulen sind möglich oder können sich mit der Zeit einstellen. Das ist üblich und kein Mangel.

3.9

Die Verkäuferin behält sich vor, je nach vorhandener Fläche sowohl einige zusätzliche oder weniger Module zu verbauen, als ursprünglich beauftragt.

3.10

Etwaige Verschattungseinflüsse durch umliegende Bäume, Gebäude etc. sind in den zu diesem Bestellvorschlag erstellten Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht berücksichtigt.

3.11

Energiemanagementsysteme werden nur mit Komponenten (z.B. Wechselrichter, Speicher oder Wallbox) verbunden, die der Käufer bei der Provinzial Dienstleistungsgesellschaft erworben hat. Komponenten von anderen Anbietern/Verkäufern (z.B. Wärmepumpe) müssen bauseits oder durch Drittfirmen auf Kosten des Käufers verbunden werden.

3.12

Die Verkäuferin übernimmt keinen Service für die Apps oder die Softwareangebote der Wechselrichter- und Speicherhersteller.

4. Termine, Lieferung und Montagevorbereitung

4.1

Im Zuge der Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage und der damit zusammenhängenden Komponenten tauschen die Verkäuferin und der Käufer Termine und Lieferzeitpunkte aus. Sofern die Verkäuferin einen Liefertermin oder eine Lieferzeit nennt oder eine solche mit dem Käufer vereinbart, geschieht dies ausschließlich aus logistischen Gründen. Es handelt sich nur dann um einen verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunkt, wenn derlei Termine ausdrücklich als solche seitens der Verkäuferin mindestens in Textform (E-Mail, Fax, etc.) bestätigt werden. Die Verkäuferin strebt eine Lieferzeit von 3-5 Monaten nach erfolgtem Vertragsschluss gemäß Nr. 2 dieser AGB an. Die angestrebte Lieferzeit kann von der Verkäuferin auch unterschritten werden. Beim Überschreiten der angestrebten Lieferzeit handelt es sich erst ab 9 Monaten Lieferzeit um einen Verzug. 

4.2

Die für die Photovoltaikanlage benötigte Ware wird nach Wahl der Verkäuferin entweder direkt an den Käufer an die von ihm angegebene Adresse oder an das eingesetzte Installationsunternehmen geliefert. Im Falle der Anlieferung an den Käufer hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die Ware bis zu fünf Werktage vor der Installation bei ihm angeliefert werden kann und dort trocken und gesichert aufbewahrt wird. 

4.3

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die unter Nr. 5 dieser AGB genannten bauseits erforderlichen Voraussetzungen einer Montage am Tag der Montage vorliegen. Verzögerungen aufgrund des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen gehen zu Lasten des Käufers. Entstehende Kosten und Mehraufwendungen hat der Käufer zu tragen und auf Verlangen der Verkäuferin zu ersetzen. Es bleibt dem Käufer unbenommen nachzuweisen, dass durch sein Versäumnis keine oder geringere als die geltend gemachten Mehrkosten entstanden sind. 

4.4

Ausführungstermine können sich aufgrund branchenüblicher Einflüsse wie Wetterbedingungen, Verfügbarkeit von Materialien, unvorhergesehene Krankheitsfälle des Personals, unerwartete technische Probleme oder andere unvorhersehbare Umstände verschieben. Sollten solche Ereignisse bei einem Käufer auftreten, kann dies auch zu Verschiebungen von Terminen anderer Käufer führen.

5. Voraussetzungen und Ausführung der Montage

5.1

Auszuführende Montage- und Installationsarbeiten erfolgen in dem im Kaufvertrag vereinbarten Umfang. Vom Käufer davon abweichend oder darüber hinaus, insbesondere direkt mit den die Montage ausführenden Personen vereinbarten Arbeiten, sind als Zusatzaufwand gesondert zu vergüten. 

5.2

Der Käufer gestattet der Verkäuferin und den von ihr beauftragten Subunternehmern alle zur Montage einer beauftragten Photo- voltaikanlage und etwaiger ergänzender Produkte erforderlichen Arbeiten an seinem Gebäude oder Grundstück vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere: 

5.2.1 Die Montage und der Anschluss der für die Errichtung und den späteren Betrieb einer beauftragten Photovoltaikanlage und ergänzender Produkte erforderlichen Komponenten. 

5.2.2 Die Verlegung von Anschlussleitungen auch auf Putz mittels Kabelkanälen.

5.2.3 Die Lieferbedingung erfolgt auf Putz.

5.2.4 Die Stellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes gemäß den geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen und falls erforderlich die Verankerung des Gerüsts in der Hauswand. 

5.2.5 Die Errichtung von Messeinrichtungen.

5.3

Der Käufer wird bei der Montage und deren Vorbereitung mitwirken, soweit dies erforderlich und diese Mitwirkung nur oder nur mit geringem Aufwand von ihm möglich ist. Hierzu zählen insbesondere: 

5.3.1 Die unentgeltliche Nutzung der Stromversorgung für den erforderlichen Baustrom.

5.3.2 Die Gewährung ungehinderten Zugangs zum Grundstück, allen Gebäudeteilen und Räumen im Haus, den Dachflächen und technischen Einrichtungen und Stromleitungen, soweit dies für Durchführung der Montage- und Installationsarbeiten zweckdienlich ist oder die zur Verfügungstellung eines freien Internetzugangs für die Verknüpfung der Anlage mit dem Internet. 

5.3.3 Der Käufer hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

5.4

Der Käufer ist für die Sicherstellung der erforderlichen baulichen Anforderungen, insbesondere der Statik der Gebäude und Gebäudeteilte, auf und an denen die Installation der von ihm beauftragten Photovoltaikanlage und seiner Komponenten vorgesehen ist, verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die statische Eignung des Gebäudes und der Dachflächen für die Installation der beauftragten Photovoltaikanlage. Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden an Gebäuden und Dächern, die dadurch entstehen, dass diese nicht für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage geeignet sind. 

5.5

Arbeitssicherheitsmaßnahmen obliegen der Verkäuferin und können in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen. Zum Beispiel durch verschiedenste Gerüst- und Sicherungsformen oder das fachgerechte Angurten.  Die Gerüststellungs- und Arbeitssicherheitskosten sind in jedem Fall vom Käufer zu zahlen.

5.6

Der Käufer ist für die Sicherstellung der erforderlichen technischen Rahmenbedingungen für die Installation der von ihm beauftragten Photovoltaikanlage und deren Komponenten verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die für den Anschluss einer Photovoltaikanlage und ggf. eines Speichersystems gemäß den aktuellen technischen und rechtlichen Vorschriften entsprechende Hauselektrik inklusive der erforderlichen Leitungen in der Haus- und Grundstücksverkabelung und eines Zählerkastens, der den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und ausreichend Kapazität für die erforderlichen Stromzähler und Kommunikationseinrichtungen verfügt. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Rahmenbedingungen vor der Installation der beauftragten Photovoltaikanlage gegeben sind. 

5.7

Im Falle einer harten Bedachung der für die Montage der Photovoltaikanlage vorgesehenen Dachfläche (Ziegel, Betonstein, etc.) sind Bruchschäden an vereinzelten Dachelementen bei einer Montage nicht auszuschließen. Der Käufer stellt der Verkäuferin bzw. dem die Montage durchführenden Subunternehmer Ersatzelemente (Ziegel etc.) auf eigene Kosten und in einem für die Größe der betroffenen Dachflächen üblichen Umfang maximal aber ein Ersatzelement je begonnenem kWp der zu installierenden Anlagenleistung zur Verfügung.

5.8

Die Inbetriebsetzung und der Betrieb der von der Verkäuferin angebotenen Photovoltaikanlagen erfordern einen stabilen freien und standardisierten Internetzugang für einzelne Komponenten. Der Käufer stellt auf eigene Kosten spätestens am Tag der Montage der Photovoltaikanlage einen stabilen kabelgebundenen Internetzugang am Installationsort des Wechselrichters zur Verfügung. In Absprache mit der Verkäuferin ist auch ein kabelloser Internetzugang möglich. 

5.9

Werden auszuführende Montage- und Installationsarbeiten aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, erschwert oder scheitern diese gänzlich, hat der Käufer die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehört auch jede dafür ursächliche Veränderung der Vor-Ort-Gegebenheiten gegenüber dem Zustand bei Aufnahme der Daten zur Kalkulation eines Angebots und der Planung der Montage- und Installationsarbeiten. Das gilt auf für falsche und unvollständige Angaben während der Beratung. 

5.10

Die Montage einer Photovoltaikanlage gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn diese erstmalig zur Prüfung der technischen Betriebsbereitschaft in Betrieb gesetzt wurde. Etwaig erstellte Übergabe- oder Inbetriebsetzungsprotokolle dienen lediglich Dokumentationszwecken und sind in der Regel Voraussetzung für die Meldung der technischen Betriebsbereitschaft beim zuständigen Netzbetreiber. 

5.11

Die Lieferung und Montage bzw. Erbringung von über eine Photovoltaikanlage hinaus beauftragter Produkte und Leistungen wie zum Beispiel eine Zusammenlegung von Stromzählern oder die Installation einer Wallbox haben keinen Einfluss auf den Abschluss der Montage der Photovoltaikanlage und können zeitlich versetzt davon vorgenommen werden. 

5.12

Sollte trotz eingehender technischer Prüfung der Verkäuferin die vorab vereinbarte Modulanzahl auf Grund von Planungsfehlern nicht montiert werden können, bleibt der Kaufvertrag bestehen. Je nicht installierten Modules erhält der Käufer einen Sonderrabatt von 500 Euro pro Modul. 

5.13

Die Notstromfunktion garantiert im Falle eines Stromausfalls nicht zwangsläufig die Versorgung des Haushalts mit Strom. Es sind alle technischen Parameter und Vorgaben des Herstellers zu berücksichtigen.

5.14

Bei Wanddurchbrüchen ist die Verkäuferin nicht verpflichtet diese in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen. Dies gilt ausdrücklich auch für etwaige Maler- und Stuckateurarbeiten. Durchbrüche an Außenwände sind von der Verkäuferin fachgerecht abzudichten.

5.15

Beim Versetzen einer Satellitenschüsseln kann in seltenen Fällen im Nachgang der Empfang gestört sein. In diesen Fällen garantiert die Verkäuferin eine Kostenübernahme bis maximal 200 Euro für die Neuausrichtung durch einen externen Dienstleister. Der Dienstleister ist bauseits zu beauftragen.

5.16

In seltenen Fällen ist die Versetzung einer Satellitenschüsseln nicht möglich. In diesen Fällen werden die dafür vorab veranschlagten Kosten erstattet.

5.17

Wenn eine Adapter Box zum Anschluss eine Wärmepumpe installiert wird, beinhaltet diese Installation nicht die Konfiguration und Einrichtung mit der Wärmepumpe. Diese ist bauseits durchzuführen.

6. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1

Soweit nicht anders in den Angeboten der Verkäuferin und der Bestellung des Käufers angegeben, gelten die angegebenen Preise inklusive der deutschen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. 

6.2

Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, gelten folgende Zahlungskonditionen: 

6.2.1 Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig. Teilrechnungen sind möglich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto. 

6.2.2 50% des Auftragswerts werden nach Abschluss des Vertrags und 50% des Auftragswerts werden nach technischer Inbetriebnahme an den Kunden durch die PROVINZIAL abgerechnet.

6.3

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur im Falle rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Käufers oder im Falle ausdrücklicher Anerkennung durch die Verkäuferin zu. 

6.4

Soweit vom Verteilnetzbetreiber Forderungen gegenüber dem Käufer, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme oder dem Betrieb der PV-Anlage, dem Hausanschluss an das öffentliche Stromnetz oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs gestellt werden, sind diese nicht Gegenstand des zwischen dem Käufer und der Verkäufer-in geschlossenen Kaufvertrags und sind vom Käufer zu tragen. 

6.5

Die angegebene Mehrwertsteuer von 0% gilt seit dem 1.1.2023 für wesentliche Komponenten von Photovoltaikanlagen unter einer Leistung von 30 kWp. Sollten die deutschen Behörden im Nachgang Änderungen vornehmen, kann das zu Nacherhebungen der Mehrwertsteuer auf einzelne Teile führen. Das würde alle Solarunternehmen betreffen. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit als gering ein. 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1

Das Eigentum an der Kaufsache geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. 

7.2

Während des bestehenden Eigentumsvorbehalts an der PV-Anlagen oder Teilen daran, ist der Käufer nicht berechtigt, die Kaufsache weiter zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in das Eigentum oder den Besitz der Kaufsache hat der Käufer auf das bestehende Vorbehaltseigentum hinzugesicherten Ansprüche übersteigt, kann der Käufer die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Verkäuferin verlangen. 

8. Gewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, Rücktritt

8.1

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 

8.2

Maßgeblich für den Umfang und die vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Beschreibung gemäß dem vom Käufer erstellten Angebot und, soweit spezifische Produkte genannt sind, die Produktbeschreibung des jeweiligen Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern, Vorlieferanten oder der Verkäuferin selbst stellen keine rechtlich bindende Beschaffenheitsangabe dar. 

8.3

Abweichungen von der im Kaufvertrag beschriebenen Beschaffenheit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des örtlich zuständigen Stromnetz-/Verteilnetzbetreibers stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für Abweichungen aufgrund technisch sinnvoller oder erforderlicher Änderungen im Hinblick auf die Gegebenheiten an dem vom Käufer gewünschten Installationsort sowie für den Ersatz von Komponenten, die zu den im Kaufvertrag eingeplanten Komponenten gleichwertig sind. 

8.4

Jegliche von der Verkäuferin dem Käufer individuell oder allgemein, z.B. auf Internetseiten, aufgezeigten Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit oder Prognosen zum Ertrag von Photovoltaikanlagen oder sonstige Ertragsdarstellungen (insgesamt fortan PV-Kalkulationen) stellen weder von der Verkäuferin zugesicherte Eigenschaften noch eine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrags dar. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der PV-Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den PV-Kalkulationen enthaltenen Angaben. 

8.5

Der Gefahrübergang erfolgt unabhängig von einem etwaig noch bestehenden Eigentumsvorbehalt mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer. Bezogen auf verkaufte Photovoltaikanlagen erfolgt nach der technischen Installation und Herstellung der Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage unabhängig vom Zeitpunkt der ersten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz, welche vom jeweils örtlichen Verteilnetzbetreiber abhängig ist sowie unabhängig von der Lieferung und Montage zusätzlicher Komponenten wie z.B. einer Wallbox, die gesondert und für sich zu betrachten sind. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist darf der Käufer die Kaufsache nur durch ausreichend qualifizierte Fachunternehmen warten und instand halten lassen. Schädigungen der Kaufsache durch unqualifizierte Wartung oder Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch unbefugte Dritte gehen zu Lasten des Käufers. 

8.6

Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist für den Käufer ausgeschlossen, wenn die Kaufsache nicht bestimmungsgemäß benutzt bzw. betrieben wird bzw. wurde, insbesondere wenn an ihr oder ihren Komponenten Veränderungen vorgenommen wurden, die geeignet sind, die vertragsgemäße Verwendung der Kaufsache oder ihrer Komponenten zu beeinträchtigen. 

8.7

Das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung besteht für den Käufer nur und erst dann, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Verkäuferin die Nacherfüllung verweigert.

8.8

Unabhängig von den gesetzlichen Rücktrittsrechten hat die Verkäuferin das Recht zum sofortigen Rücktritt, wenn die in Ziff. 5 dieser AGB geregelten und vom Käufer herzustellenden Montagevoraussetzungen nicht am Tag der Montage vorliegen. Weiterhin hat die Verkäuferin das Recht zum Rücktritt, wenn sich im Zuge der Montage oder Montagevorbereitungen herausstellt, dass eine solche aus technischen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisiert werden kann. Als unverhältnismäßig hoch gilt der Aufwand, wenn dieser die geplanten Montagekosten um mehr als 50% übersteigt.

8.9

Im Falle einer Stornierung durch den Käufer nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist entstehen Ausfallkosten i.H.v. 3.000 € netto, die an die Verkäuferin zu entrichten sind.

8.10

In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Bränden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Kriegshandlungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt entstehen, berechtigten die hiervon betroffene Vertragspartei nicht zu einer Geltendmachung von Verzugsschäden.

9. Teilnahmebedingungen für das Freunde-werben-Freunde-Programm

9.1 Verantwortlichkeit

Das Freunde-werben-Freunde-Programm wird von der Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH veranstaltet.

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Provinzial Dienstleistungs­gesellschaft mbH, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entstehen. Dies gilt auch für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Webseite provinzial-service.de.

9.2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Kunden von Provinzial Service Solar bzw. der Provinzial Dienst­leistungs­gesellschaft mbH sowie Nicht-Kunden. Ein Interessent darf sich nicht selbst empfehlen. Der Empfehlende und der Empfohlene müssen natürliche Personen und mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Um eine Prämie zu erhalten muss die Empfehlung nach der Veröffentlichung des Empfehlungsprogramms am 15.11.2023 abgegeben worden sein.

9.3 Ablauf des Programms

Der Empfehlende registriert sich auf provinzial-service.de/pv-empfehlungsprogramm und gibt seine Kontaktdaten an. Ein Empfehlungscode wird generiert und kann mit Photovoltaik-Interessenten (Empfohlenen) geteilt werden. Der Empfohlene gibt den erhaltenen Empfehlungscode bei seiner Photovoltaik-Anfrage auf provinzial-service.de an. Nach Vertragsabschluss und vollständiger Bezahlung der Photovoltaik-Rechnung erhalten sowohl der Empfehlende als auch der Empfohlene eine Prämie von 250 €. Zur Prämienüberweisung wird der Empfehlende per E-Mail zwecks Abfrage der Bankdaten (z.B. IBAN) kontaktiert. Die Bankdaten des Empfohlenen werden durch den Photovoltaik-Kauf übermittelt. Sowohl die Registrierung des Empfehlenden als auch die Photovoltaik-Anfrage des Empfohlenen müssen über die Webseite provinzial-service.de erfolgen. Andere Anfragen werden nicht berücksichtigt.

Der Empfehlende ist verpflichtet, vor Versenden des Empfehlungscodes sicherzustellen, dass der Empfohlene mit dem Empfang der Empfehlung sowie der Information zum Vertragsschluss an den Empfehlenden einverstanden ist. Das Einverständnis des Empfohlenen muss sich insbesondere ausdrücklich auf den Erhalt der Empfehlung im Rahmen des Programms und einer möglichen Datenübermittlung von personenbezogenen Daten an die Provinzial Dienst­leistungs­gesellschaft mbH beziehen.

Der Empfohlene ist davon in Kenntnis zu setzen, dass, die Provinzial Dienst­leistungs­gesellschaft mbH dem Empfehlenden im Falle des erfolgreichen Vertragsabschlusses eine Prämie gewährt und, dass der Empfohlene selbst im Rahmen des Erhalts einer eigenen Prämie selbst Teilnehmer des Programmes wird.

Der Empfehlende tritt nur als persönlicher, privater Werber auf. Die Einschaltung Dritter oder eine hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung des Empfehlungsprogramms ist dem Empfehlenden nicht gestattet.

9.4 Schlussbestimmungen

Die Provinzial Dienstleistungs­gesellschaft mbH behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung oder Vorankündigung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In einem solchen Fall werden die Teilnahmebedingungen an dieser Stelle aktualisiert.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Provinzial Dienstleistungs­gesellschaft mbH unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte sowie dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne der oben aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

10. Garantie

10.1

Etwaige in Verkaufsunterlagen oder Angeboten beschriebene Garantien verstehen sich als solche der jeweiligen Dienstleister und Hersteller der angebotenen Produkte. Die Verkäuferin gibt keine über die gesetzliche bzw. die in diesen AGB bestimmte Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Die von dritten Dienstleistern oder Herstellern gegebenen Garantien richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen und sind vom Käufer ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Garantiegeber geltend zu machen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber der Verkäuferin bleiben von dieser Regelung unberührt. 

10.2

Für den Fall, dass Ansprüche gegen einen dritten Garantiegeber entfallen oder vom Kunden nicht durchsetzbar sind, besteht unabhängig vom Grund des Entfalls oder der Nichtdurchsetzbarkeit kein Anspruch gegenüber der Verkäuferin auf Eintritt in die Garantiehaftung oder auf Ausgleich daraus entstehender Nachteile. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber der Verkäuferin bleiben hiervon unberührt. 

10.3

Die Verkäuferin ist über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus nicht verpflichtet, Ware im Garantiefall zur Weiterleitung an den Garantiegeber beim Käufer abzuholen oder entgegenzunehmen. Im Falle einer dennoch erfolgten Entgegennahme haftet die Verkäuferin nur im Rahmen der in diesen AGB beschriebenen Gewährleistungsregeln und kann vom Käufer Ersatz für alle durch die Entgegennahme und Weiterleitung entstehenden Kosten verlangen. Auf diese Regelung wird die Verkäuferin den Käufer bei einer Abholung bzw. Entgegennahme hinweisen und die Kosten beziffern. 

10.4

Der Käufer ist dazu verpflichtet, der Verkäuferin im Garantiefall die Seriennummer des betroffenen Bauteils zu nennen. 

10.5

Ein Garantiefall an Hardwarekomponenten (z.B. Wechselrichter, Speicher oder Modul) tritt nur dann ein, wenn der Hersteller der jeweiligen Komponente diesen ebenfalls als Garantiefall bestätigt.

11. Haftung

11.1

Eine Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz ist auf die Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen sowie fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beschränkt. Dies gilt auch für die von der Verkäuferin eingesetzten Verrichtungsgehilfen. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen. Wesentliche Vertragspflicht- en sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des anderen Vertragspartners schützen, die ihm gemäß diesem Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

11.2

Für sämtliche Ansprüche gegen die Verkäuferin auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei außervertraglicher sowie vertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln bleibt von dieser Einschränkung unberührt.

11.3

Sämtliche Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 11 gelten nicht für Ansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

11.4

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Einschränkungen dieser Ziffer 11 bleibt gänzlich unberührt.

11.5

Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

11.6

Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Käufer die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Käufer in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

12. Information zur Verbraucherschlichtung gem. § 36 VSBG

Die Verkäuferin nimmt an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren grundsätzlich teil. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) erreichen Sie unter folgendem Link: ec.europa.eu/consumers/od.

13. Schlussbestimmungen

13.1

Die Verkäuferin ist berechtigt, die Erbringung der dem Käufer geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise an Dritte (Subunternehmer) zu übertragen. 

13.2

Für die Vertragsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gelten ausschließlich das erstellte Angebot und dessen Inhalt sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vorgenommen werden. 

13.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame und durchführbare Regelung mit Wirkung von dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit an zu ersetzen. Selbiges gilt für eine undurchführbare Bestimmung. 

13.4

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Verkäuferin ist der Sitz der Verkäuferin (Düsseldorf). 

„Provinzial Service Solar“ ist ein Online-Dienst zur Vermittlung und zum Angebot von Dienstleistungen und Produkten. Die Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Provinzial) als Teil des Provinzial Rheinland Konzerns möchte als Betreiberin des Online-Dienstes exklusiv den Versicherungskunden der Provinzial Rheinland Versicherung eine schnelle Vermittlung geeigneter und kompetenter Fachpartner und Dienstleister und das Angebot von Dienstleistungen rund um das Zuhause des Kunden anbieten. Die Nutzung des Online-Dienstes unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Mit Ihrer Registrierung durch Eingabe der abgefragten Daten auf der Seite provinzial-service.de erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.

1. Nutzungsvertrag

1.1 Mit „Provinzial Service Solar“ steht Ihnen als Kunde der Provinzial Rheinland Versicherung eine Plattform für die Suche und Beauftragung von Fachpartnern und Dienstleistern (im Folgenden: Auftragnehmer) zur Verfügung.

1.2 Mit Ihrer Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag betreffend die Plattform zwischen Ihnen und der Provinzial zustande. Die Provinzial vermittelt Ihnen über die Plattform Handwerksleistungen oder andere Dienstleistungen Dritter oder aber bietet Ihnen Dienstleistungen aus eigener Hand an. Die Nutzung ist für Sie kostenfrei und bis zu einer Beauftragung im Einzelfall unverbindlich.

1.3 Schließen Sie den Nutzungsvertrag als Verbraucher ab, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Sie gesondert belehrt werden.

2. Anmeldung und Nutzerkonto

2.1 Zur Nutzung der Leistungen über die Plattform ist Ihre vorherige Registrierung unter Angabe der notwendigen Stammdaten erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung ausschließlich Provinzial-Kunden möglich ist. Es erfolgt daher ein Abgleich der von Ihnen angegeben Daten mit der Kundendatenbank der Provinzial.

2.2 Bei Ihrer Registrierung und bei der weiteren Nutzung der Plattform sind Sie verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen und diese Informationen stets auf aktuellstem Stand zu halten. Änderungen der Stammdaten sind jederzeit in Ihrem Nutzerprofil möglich.

2.3 Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie ein eigenes Nutzerkonto. Für den Zugang zum Nutzerkonto sind eine Benutzerkennung sowie ein eigenes Kennwort erforderlich.

2.4 Die Provinzial und die Auftragnehmer kontaktieren Sie in der Regel über Ihr Nutzerkonto oder per E-Mail, insbesondere bei wichtigen Informationen zu Ihrem Nutzungs- oder Auftragsverhältnis. Es ist daher wichtig, dass stets Ihre aktuelle E-Mail-Adresse angegeben ist.

2.5 Mit Ihrer Registrierung widmen Sie Ihr Nutzerkonto als Empfangsvorrichtung, das heißt, Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen über Ihr Nutzerkonto rechtswirksam Dokumente und Willenserklärungen übermittelt werden können. Sie sind daher im eigenen Interesse verpflichtet, Ihr Nutzerkonto regelmäßig auf neue Nachrichteneingänge zu kontrollieren, sofern mit solchen zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere bei offenen Ausschreibungen oder erteilten Aufträgen.

2.6 Sie dürfen Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Bitte ergreifen Sie auch die erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Daten gegen dem unbefugten Gebrauch durch Dritte zu schützen. Bei Meldung einer Fremdnutzung durch Sie oder dem begründeten Verdacht einer solchen, wird die Provinzial die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Sie ist insbesondere berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren oder zu schließen.

3. Vermittlung von Fachpartner- und Dienstleistungen

3.1 Sie haben die Möglichkeit, auf der Plattform Aufträge auszuschreiben. Die Ausschreibung beinhaltet Ihre unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch Auftragnehmer.

3.2 Der Inhalt der Ausschreibung sollte von Ihnen möglichst vollständige und präzise beschrieben werden, um den Auftragnehmern eine realistische Kalkulation zu ermöglichen. Sie haben im Rahmen der Ausschreibung die Option, Zusatztexte, Bilder und sonstige Daten einzubinden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Sie für alle Inhalte, die Sie einstellen oder zugänglich machen, selbst verantwortlich sind und über die erforderlichen Rechte verfügen müssen. Bitte prüfen Sie daher vor Veröffentlichung von Inhalten, ob Sie hierfür über die notwendigen Rechte verfügen.

3.3 Nach Veröffentlichung Ihrer Ausschreibung erhalten Sie innerhalb von spätestens drei Werktagen bis zu drei verbindliche Angebote von Auftragnehmern oder Rückfragen der Auftragnehmer zu Ihrem Auftrag. Auftragnehmer können Ihre Ausschreibung auch innerhalb von drei Werktagen ablehnen. Sie entscheiden selbst, ob und welches der Angebote Sie annehmen. Sie sind weder an einen bestimmten Auftragnehmer, noch an das günstigste Angebot gebunden.

3.4 Die verbindliche Auftragsvergabe erfolgt direkt auf der Plattform durch Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig beauftragen“. Als Verbraucher steht Ihnen bei dieser Form der Auftragserteilung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Sie vor Auftragserteilung gesondert belehrt werden.

3.5 Von Ihnen erstellte Ausschreibungen können Sie vor einer verbindlichen Beauftragung jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. In diesem Falle verlieren auch die auf diese Ausschreibung hin abgegebenen Angebote ihre Verbindlichkeit.

3.6 Die Provinzial vermittelt lediglich zwischen Ihnen als Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ist also selbst nicht Beteiligte des vermittelten Auftragsverhältnisses und nicht für dessen Durchführung verantwortlich. Der Inhalt des Auftragsverhältnisses richtet sich allein nach den Vereinbarungen, die Sie mit dem Auftragnehmer getroffen haben.

3.7 Die Provinzial analysiert und überwacht die Vermittlungsprozesse und deren Ergebnisse mit Blick auf die zustande gekommenen sowie nicht zustande gekommenen Aufträge an Fachpartner und sonstige Dienstleister. Sie behält sich vor, durch Einzelnachfragen bei Kunden sowie bei Fachpartnern Hintergründe und Ursachen nicht erfolgreicher Vermittlungsangebote zu ermitteln und allgemeine Marktanalysen zur Funktionsfähigkeit und zum Service der Vermittlungsplattform z.B. mittels Bewertungsanfragen durchzuführen. Für telefonische Kontaktaufnahmen holt sie die Provinzial ihre Einwilligung ein.

3.8 Vermittelt werden Aufträge durch die Provinzial ausschließlich an Fachpartner und Dienstleister, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, so dass sichergestellt ist, dass nur Auftragnehmer mit entsprechender Qualifikation an Sie vermittelt werden. Sämtliche Partner haben sich gegenüber der Provinzial verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und vergleichbaren Institutionen einzuhalten sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.

4. Nutzung von Daten durch die Provinzial Rheinland Versicherung AG

Die von der Provinzial im Rahmen ihrer Plattform-Registrierung erhobenen Personenstammdaten sowie ihre im Rahmen der Plattformnutzung erhobenen Anfrage- und Auftragsdaten (z.B. angefragte oder beauftragte Handwerks-Leistung, vermittelter Dienstleister, Ausführungstermin, Angebots- und Rechnungsbetrag, Zahlungsflussdaten, Bewertungen von Dienstleistern) werden an die Provinzial Rheinland Versicherung AG und deren Vermittler, die Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge betreuen, weitergeleitet und dort zum Zwecke

  • der Bewertung der bestehenden Versicherungsvertragsbeziehungen,
  • der umfassenden Betreuung und Beratung innerhalb der bestehenden Versicherungskundenbeziehung,
  • der Produktentwicklung und der Entwicklung weitergehender Serviceleistungen (wie etwa Schadenverhütungsmaßnahmen),
  • statistischer Auswertungen,
  • und der personalisierten Werbung zu Versicherungsprodukten und Servicedienstleistungen

verarbeitet.

Um die Werbemaßnahmen gezielter auf Ihre Kundenwünsche ausrichten zu können, werden die o.g. Daten mit den bei der Provinzial Rheinland gespeicherten Kunden- und Vertragsdaten verknüpft und ausgewertet.

5. Dienstleistungen der Provinzial

Die Provinzial beabsichtigt, das derzeitige Leistungsangebot der Plattform zukünftig noch zu erweitern, insbesondere Dienstleistungen nicht nur zu vermitteln, sondern auch aus eigener Hand anzubieten. In diesem Zuge ist sie berechtigt, die AGB einseitig ohne Ihre Zustimmung zu ändern, sofern mit dem zusätzlichen Leistungsangebot nicht zugleich zusätzliche Kosten oder sonstige nachteilige Veränderung für Sie einhergehen.

6. Rechtmäßige Nutzung und Zugang

6.1 Die Nutzung der Plattform darf nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und diesen AGB erfolgen. Dies gilt insbesondere für den Inhalt und die Art der eingestellten Aufträge, Abgabe und Inhalt von Bewertungen oder Stellungnahmen.

6.2 Untersagt sind insbesondere:

  • die Verbreitung rassistischer, pornografischer, gewaltverherrlichender oder –verharmlosender sowie sittenwidriger Inhalte
  • die Verbreitung von Informationen, die Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden oder die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen
  • der Aufruf und die Verleitung zu Straftaten
  • die Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung anderer Nutzer
  • die Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstiger Schutzrechte Dritter
  • die Vorbereitung und Durchführung von Aufträgen entgegen gesetzlicher Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

6.3 Wird der Provinzial ein schuldhafter Verstoß Ihrerseits gegen geltendes Recht oder diese AGB bekannt, ist sie berechtigt, erforderliche und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Schwere Verstöße können zur vorübergehenden oder völligen Sperrung Ihres Zugangs führen. Für diesen Fall behält sich die Provinzial auch das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor.

7. Bewertungen

7.1 Nach Auftragsdurchführung haben Sie als Auftraggeber die Möglichkeit, den Auftragnehmer zu bewerten. Die Bewertungen sollen ein möglichst aussagekräftiges und zutreffendes Bild über Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit vermitteln. Die Bewertungen sind daher nach dem Gebot der Fairness, sachlich und wahrheitsgemäß zu verfassen.

7.2 Die Provinzial behält sich vor, nachweislich unzutreffende, unsachliche oder beleidigende Bewertungen ganz oder vollständig zu sperren oder zu löschen.

8. Gewährleistung

8.1 Die Provinzial schuldet im Falle einer Ausschreibung allein die Vermittlung von Fachpartner- und Dienstleistungen. Sie haftet jedoch nicht für das erfolgreiche Zustandekommen eines entsprechenden Auftragsverhältnisses. Sie schuldet gesetzlich auch nicht die ordnungsgemäße und mangelfreie Durchführung des vermittelten Auftragsverhältnisses.

8.2 Die Provinzial übernimmt jedoch während des offenen Vertragsverhältnisses gesamtschuldnerisch neben dem Auftragnehmer unter folgenden Voraussetzungen und im nachfolgend beschriebenen Umfang eine 5-jährige Gewährleistung für die erbrachten Leistungen:

  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum des Auftragnehmers.
  • Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die erbrachte Leistung, nicht auf Mängel des genutzten Materials.
  • Die Gewährleistungsansprüche werden von Ihnen während des laufenden Vertragsverhältnisse betreffend die Nutzung der Plattform gegenüber der Provinzial angemeldet.
  • Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und der Provinzial erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Provinzial. Dies gilt auch für bereits angemeldete Ansprüche. Die Gewährleistung des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.
  • Sie treten mit Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Provinzial Ihre gesetzlichen oder mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Gewährleistungsansprüche an die Provinzial ab. Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses und des Erlöschens Ihrer Gewährleistungsansprüche gegen die Provinzial, tritt Ihnen die Provinzial Ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer wieder zu Ihrer freien Verfügung ab.
  • Der Mangel wird durch die Provinzial geprüft. Bei Vorliegen eines berechtigten Mangels räumt die Provinzial dem Auftragnehmer zunächst unter angemessener Fristsetzung die Möglichkeit der Mangelbeseitigung / Nachbesserung ein. Wenn die Mangelbeseitigung / Nachbesserung vom Auftragnehmer nicht fristgerecht wahrgenommen oder verweigert wird, beauftragt die Provinzial einen Dritten mit der Mangelbeseitigung / Nachbesserung.
  • Für den Fall, dass der Mangel durch einen von der Provinzial beauftragten Dritten beseitigt wird, behält sich die Provinzial den Rückgriff wegen der hierdurch entstandenen Kosten gegen den Auftragnehmer vor.

8.3 Des Weiteren können sich sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer bei Beanstandungen betreffend das Auftragsverhältnis jederzeit an den Kundenservice der Provinzial wenden. Nach Schilderung des konkreten Problems wird die Provinzial sich mit den Beteiligten in Verbindung setzen und versuchen, das Problem vermittelnd zu lösen.

8.4 Die Provinzial kann ferner nicht gewährleisten, dass die Plattform zu jeder Zeit uneingeschränkt verfügbar ist. Soweit dies möglich ist, wird sich die Provinzial bemühen, Beschränkungen, Beeinträchtigungen, Verbindungsabbrüche oder sonstige Nutzungseinschränkungen zu vermeiden. Die Verfügbarkeit kann allerdings beim gegenwärtigen Stand der Kommunikationstechnik ganz oder teilweise eingeschränkt sein, ohne dass die Provinzial hierauf Einfluss nehmen kann. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1 Die Provinzial haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

9.2 Ferner haftet die Provinzial für Schäden, die aufgrund einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung der Provinzial jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle einer Garantieübernahme und eines arglistig verschwiegenen Mangels. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den hier vorliegenden Haftungsbeschränkungen ebenfalls unberührt.

9.3 Soweit die Haftung der Provinzial ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Pflichtverletzungen durch ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Laufzeit und Beendigung

10.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Registrierung und Aktivierung Ihres Nutzerkontos. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

10.2 Der Nutzungsvertrag kann von Ihnen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich an Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf oder per Mail an support@provinzial-service.de oder direkt innerhalb Ihres Nutzerkontos erklärt werden.

10.3 Der Nutzungsvertrag endet des Weiteren automatisch mit Beendigung Ihrer Geschäftsbeziehung zur Provinzial Rheinland Versicherung.

10.4 Die Provinzial ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.

10.5 Das Recht für beide Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt.

10.6 Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsvertrages keine Dienste mehr über die Plattform in Anspruch nehmen können. Bereits beauftragte Fachpartner- und Dienstleitungen bleiben unberührt und werden noch durchgeführt.

11. Datenschutz

11.1 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bereitstellung und Nutzung unserer Dienste gemäß dem mit Ihnen abgeschlossenen Nutzungsvertrag, es sei denn, eine weitergehende Datenverarbeitung ist gesetzlich vorgesehen oder Sie haben uns ausdrücklich eine weitergehende Einwilligungserklärung erteilt.

11.2 Die Vermittlung von Handwerks – und Dienstleistungen kann insbesondere nur erfolgen, wenn wir Ihre Daten an Auftragnehmer aus dem Fachpartnernetz weiterleiten.

11.3 Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die jeweils geltenden Vorgaben nach der DS-GVO und dem BDSG. Details zur Verarbeitung entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzhinweise, die Sie hier abrufen können.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen

12.1 Die Provinzial ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen zu ändern.

12.2 Der Änderungsvorbehalt gilt nur, wenn Ihnen die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Provinzial zumutbar ist. Die Provinzial wird in jedem Falle sicherstellen, dass bereits laufende Ausschreibungen zu den bisherigen Nutzungsbedingungen durchgeführt werden.

12.3 Änderungen wird Ihnen die Provinzial vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Änderung per E-Mail mitteilen. Änderungen wird ihnen die Provinzial spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Änderung per E-Mail mitteilen. Sie sind berechtigt, der geplanten Änderung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Die Provinzial wird Sie in der Mitteilung auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.

Widersprechen Sie nicht oder stimmen Sie der Änderung ausdrücklich zu, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam. Im Falle Ihres fristgemäßen Widerspruchs ist die Provinzial berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

Widersprechen Sie nicht oder stimmen Sie der Änderung ausdrücklich zu, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam. Im Falle Ihres fristgemäßen Widerspruchs endet ihr Nutzungsvertrag nach Abwicklung von bis dahin bestehenden Vermittlungsanfragen und -aufträgen.

12.4 Reine Erweiterungen des Leistungsangebots über die Plattform ohne diesbezügliche zusätzliche Kosten für Sie sind als lediglich rechtlich vorteilhaft für Sie jederzeit ohne die hier genannten Voraussetzungen zulässig.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung werden die Parteien eine solche vereinbaren, die beide Seiten bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit wirtschaftlich vereinbart hätten.

13.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

13.4 Sofern Sie ein in Deutschland ansässiger Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, wird Essen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag zur Plattform „Provinzial Service Solar“ vereinbart.

„Provinzial Service Solar“ ist ein Online-Dienst zur Vermittlung und zum Angebot von Dienstleistungen und Produkten. Die Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Provinzial) als Teil des Provinzial Rheinland Konzerns möchte als Betreiberin des Online-Dienstes exklusiv den Versicherungskunden der Provinzial Rheinland Versicherungen eine schnelle Vermittlung geeigneter und kompetenter Handwerker und Dienstleister und das Angebot von Dienstleistungen rund um das Zuhause des Kunden anbieten. Die Nutzung des Online-Dienstes unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Mit der Registrierung auf der Plattform „provinzial-service“ erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.

1. Zustandekommen des Nutzungsvertrages

1.1 Mit „Provinzial Service Solar“ steht Ihnen als Handwerker/Dienstleister (im Folgenden: Auftragnehmer) eine Plattform zur Verfügung, über die Sie unmittelbar gegenüber Auftraggebern verbindliche Angebote auf Ausschreibungen abgeben können.

1.2 Die Plattform steht auf Auftraggeber-Seite ausschließlich Kunden der Provinzial Rheinland Versicherung zur Verfügung.

1.3 Mit Ihrer Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und der Provinzial über die Vermittlung von Handwerker- und Dienstleistungen zustande. Die Registrierung ist nur solchen Auftragnehmern möglich, die bereits am Provinzial-Handwerkernetz der I-NADIS für die Abwicklung von Versicherungsschäden von Kunden der Provinzial Rheinland Versicherung teilnehmen.

1.4 Die I-NADIS wird Ihnen im Auftrag der Provinzial eine Nachricht zur Registrierung auf der Plattform mit einem individuellen Registrierungslink zusenden. Wenn Sie auf der Plattform die Registrierung durchlaufen und die AGB anerkennen, wird ein Nutzerkonto für Sie angelegt und der Nutzungsvertrag kommt zustande.

2. Gegenstand des Nutzungsvertrages

2.1 Die Provinzial vermittelt lediglich zwischen Ihnen als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, ist also selbst nicht Beteiligte des vermittelten Auftragsverhältnisses und nicht für dessen Durchführung verantwortlich. Der Inhalt des Auftragsverhältnisses richtet sich allein nach den Vereinbarungen, die Sie mit dem Auftraggeber getroffen haben.

2.2 Die Provinzial schuldet aus diesem Vertrag lediglich das Bemühen um eine Vermittlung und keinen Vermittlungserfolg. Ein Anspruch auf Vermittlung von Auftragsverhältnissen besteht daher nicht.

3. Nutzerkonto

3.1 Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto bestehen aus Ihrer vierstelligen HWK-Nummer (die Ihnen von der I-NADIS vergeben wurde) und einem von Ihnen selbst vergebenen Passwort.

3.2 Mit Ihrer Registrierung widmen Sie Ihr Nutzerkonto als Empfangsvorrichtung, das heißt, Sie erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen über Ihr Nutzerkonto rechtswirksam Dokumente und Willenserklärungen übermittelt werden können. Sie sind daher im eigenen Interesse verpflichtet, Ihr Nutzerkonto regelmäßig auf neue Nachrichteneingänge zu kontrollieren, sofern mit solchen zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere bei laufenden Ausschreibungen oder erteilten Aufträgen.

3.3 Sie dürfen Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Bitte ergreifen Sie auch die erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Daten gegen dem unbefugten Gebrauch durch Dritte zu schützen. Bei Meldung einer Fremdnutzung durch Sie oder dem begründetem Verdacht einer solchen, wird die Provinzial die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Sie ist insbesondere berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren oder zu schließen.

3.4 Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen mithilfe Ihres Nutzerprofils darzustellen. Sie verpflichten sich, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Für den Inhalt, Bewertung und Gestaltung in Text, Bild, Ton etc. sind alleine Sie verantwortlich. Bitte prüfen Sie daher vor Veröffentlichung von Inhalten, ob Sie hierfür über die notwendigen Rechte verfügen.

3.5 Da Sie eigene Dienstleitungen über die Plattform anbieten, sind Sie verpflichtet, stets ein aktuelles, den Anforderungen des § 5 TMG entsprechendes Impressum auf Ihrer Unternehmenswebsite vorzuhalten, auf welches Sie aus Ihrem Nutzerkonto heraus verlinken können. Sollten Sie über keine eigene Unternehmenswebsite verfügen, sind Sie verpflichtet, Ihr Nutzerprofil mit einem eigenen Impressum über die hierfür vorgesehene Funktion auszustatten.

4. Auftragsverhältnis

4.1 Die vom Auftraggeber veröffentlichte Ausschreibung ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von verbindlichen Angeboten.

4.2 Die Provinzial wird aufgrund der Angaben des Auftraggebers, insbesondere nach Ort und Inhalt der durchzuführenden Arbeiten und Abgleich mit den Auftragnehmer-Profilen, eine Vorauswahl an in Betracht kommenden Auftragnehmern vornehmen. Der Auftraggeber wählt unter dieser Vorauswahl maximal drei Auftragnehmer aus. Sofern Sie vom Auftragnehmer ausgewählt wurden, erhalten Sie eine Benachrichtigung der Provinzial sowie eine Aufforderung, dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen ein verbindliches Angebot zukommen zu lassen, eine Rückfrage zur Ausschreibung zu stellen oder Ihre Teilnahme an der Ausschreibung abzulehnen.

4.3 Entscheidet sich der Auftraggeber für Ihr Angebot, erfolgt die verbindliche Auftragsvergabe direkt auf der Plattform, indem der Auftraggeber den Button „Kostenpflichtig beauftragen“ betätigt. Hierzu erhalten Sie umgehend von der Provinzial eine Auftragsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass dem Auftraggeber, der hierbei als Verbraucher handelt, bei dieser Form des Vertragsschlusses im Fernabsatz ein Widerrufsrecht zusteht.

4.4 Nach Durchführung des Auftrags verpflichten Sie sich, auf eine zeitnahe Abnahme der Arbeiten hinzuwirken. Der Auftraggeber kann die Abnahme auch elektronisch über die Plattform erklären.

5. Angebote und Rechnungen

5.1 Sie können Ihre Angebote auf Ausschreibungen mittels der hierfür vorgesehenen Upload-Funktion abgeben.

5.2 Um eine hinreichende Information des Auftraggebers vor Auftragserteilung zu gewährleisten muss das Angebot folgende Mindestangaben enthalten:

  • vollständige Firmenangabe
  • Leistungsbeschreibung
  • Ausführungszeitraum
  • Brutto-Gesamtpreis einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie Anfahrtskosten und etwaige sonstige Sonder- und Nebenkosten, aufgeteilt nach Lohn- und Materialkosten
  • Zahlungsziel
  • Zahlungsmöglichkeiten für den Kunden
  • Ggf. vom Kunden zu stellende Sicherheiten
  • Gültigkeit bzw. Bindungsfrist des Angebots
  • Ggf. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden und Vorhandensein eines Kundendienstes (falls jeweils vorhanden)
  • Ggf. Verhaltenskodizes (falls vorhanden)

5.3 Sie verpflichten sich bei der Abgabe von Angeboten zur Verwendung ortsüblicher Preise.

5.4 Sie verpflichten sich, die Rechnung zu Auftragsverhältnissen, die über die Plattform zustande kommen, auf der Plattform dem Auftraggeber zu übermitteln. Hierfür steht Ihnen auf der Plattform eine Funktion zum Upload Ihrer Rechnung zur Verfügung.

6. Service Level Vereinbarung

Mit der Vermittlung von Handwerks- und Dienstleistungen außerhalb von Schadenfällen möchte die Provinzial den Kunden der Provinzial Rheinland Versicherung einen Mehrwert mit den gleichen Qualitätsstandards wie in Schadenfällen bieten. Zur Sicherstellung dieser Qualitätsstandards und einer optimierten Auftragsabwicklung verpflichten Sie sich zu folgenden Maßnahmen:

a) Reaktionszeiten:

  • Eine Antwort auf eine Ausschreibung eines Auftraggebers (Angebotserstellung bzw. Rückfragen zur Konkretisierung des Angebotes oder Ablehnung Ihrer Teilnahme an der Ausschreibung) erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach erfolgter Ausschreibung über die Plattform.
  • Nach Beauftragung durch den Auftraggeber und auf Basis des erstellten Angebotes, sind dem Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen 1-3 Terminvorschläge für die Umsetzung der Arbeiten zu unterbreiten.
  • Der Samstag wird bei diesen Service Leveln zu Reaktionszeiten nicht als Werktag gezählt.
  • Weitere Nachrichten des Auftraggebers über die Plattform sind kurzfristig zu beantworten.
  • Nicht einzuhaltende Termine sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
  • Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber muss spätestens drei Wochen nach Fertigstellung der erbrachten Leistungen erfolgen.

b) Ihr Nutzerprofil

  • Sie sind verpflichtet, richtige und vollständige Angaben insbesondere über Ihre Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Qualifikationen, Zulassungen und Erlaubnisse zu machen.
  • Auch während der Vertragslaufzeit sind diese Angaben von Ihnen stets in Ihrem Nutzerprofil auf dem aktuellsten Stand zu halten.

c) Leistungsumfang und Qualität der Leistungen:

  • Die Durchführung der Arbeiten erfolgt durch eigene, qualifizierte und fachlich versierte Mitarbeiter.
  • Der Einsatz von Subunternehmern ist untersagt.
  • Es dürfen nur solche Materialen verwendet werden, über die Sie das uneingeschränkte Eigentumsrecht besitzen und die vollkommen frei von Rechten
  • Dritter sind oder vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
  • Materialien werden von Ihnen fach- und sachgerecht entsorgt sowie nur handelsübliche und normgerechte Materialien verwendet.
  • Verunreinigungen werden von Ihnen beseitigt, soweit sie von Ihren eigenen Arbeiten herrühren.
  • Gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ein ordentliches Auftreten.

7. Vergütung

7.1 Die Registrierung und Nutzung der Plattform sind kostenfrei. Das bedeutet, dass keine Gebühren erhoben werden, wenn Sie lediglich bei einer Ausschreibung eines Auftraggebers als möglicher Auftragnehmer von der Provinzial empfohlen werden. Ebenfalls werden keine Gebühren erhoben, wenn Sie auf Ausschreibungen reagieren und ein verbindliches Angebot erstellen.

7.2. Für die erfolgreiche Vermittlung durch Zustandekommen eines Auftragsverhältnisses über die Plattform wird Ihnen eine Gebühr von 3 % des Auftragsvolumens berechnet. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühr gilt der von Ihnen in Rechnung gestellte Nettobetrag zum jeweiligen Auftrag. Für Aufträge mit Auftragsvolumen unter 300 Euro wird keine Gebühr erhoben („Kleinauftrags-Bonus“). Die Gebühr versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt monatlich.

8. Rechtmäßige Nutzung und Zugang

8.1 Die Nutzung der Plattform darf nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und diesen AGB erfolgen. Dies gilt insbesondere für Ihre Darstellung im Nutzerprofil, für den Inhalt der von Ihnen eingestellten Angebote sowie für Abgabe und Inhalt von Bewertungen oder Stellungnahmen.

8.2 Untersagt sind insbesondere:

  • die Verbreitung rassistischer, pornografischer, gewaltverherrlichender oder –verharmlosender sowie sittenwidriger Inhalte
  • die Verbreitung von Informationen, die Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden oder die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen
  • der Aufruf und Verleitung zu Straftaten
  • die Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung anderer Nutzer
  • die Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstiger Schutzrechte Dritter
  • die Vorbereitung und Durchführung von Aufträgen entgegen gesetzlicher Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

8.3 Sie haben im Rahmen des Ihnen Zumutbaren und technisch Möglichen dafür Sorge zu tragen, dass von Ihnen übermittelte Daten keine Viren oder ähnliche Schadsoftware enthalten, andernfalls haften Sie für hieraus entstehende Schäden.

8.4 Wird der Provinzial ein schuldhafter Verstoß Ihrerseits gegen geltendes Recht, diese AGB oder sonstige dringende Umstände bekannt, die gegen eine weitere Nutzung durch Sie sprechen, ist sie berechtigt, erforderliche und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Schwere Verstöße können zur vorübergehenden Einschränkung oder Aussetzung Ihres Zugangs zur Plattform und deren Nutzung führen. Für diesen Fall behält sich die Provinzial auch das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor.

8.5 Beschließt die Provinzial aus den unter Ziff. 8.4 erwähnten Gründen, Ihre Nutzungsrechte vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, wird sie Ihnen gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Einschränkung oder Aussetzung die Gründe hierfür auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände, die zur Einschränkung oder Aussetzung geführt haben, im Rahmen des internen Beschwerdemanagements der Provinzial überprüfen zu lassen. Im Falle der Aufhebung der Einschränkung oder Aussetzung wird Ihnen die Provinzial umgehend wieder den vollen Zugang zur Plattform und Ihrem Nutzerkonto verschaffen.

9. Bewertungen

9.1 Nach Auftragsdurchführung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Sie zu bewerten. Hierbei gilt für den Auftraggeber das Gebot, dass Bewertungen ein möglichst aussagekräftiges und zutreffendes Bild über Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit vermitteln sollen. Die Bewertungen sind daher nach dem Gebot der Fairness, sachlich und wahrheitsgemäß zu verfassen.

9.2 Die Provinzial behält sich vor, nachweislich unzutreffende, unsachliche oder beleidigende Bewertungen ganz oder vollständig zu sperren oder zu löschen.

10. Gewährleistung

10.1 Die Provinzial schuldet allein die Vermittlung von Handwerker- und Dienstleistungen. Sie haftet jedoch nicht für das erfolgreiche Zustandekommen eines entsprechenden Auftragsverhältnisses.

10.2 Die Provinzial kann ferner nicht gewährleisten, dass die Plattform zu jeder Zeit uneingeschränkt verfügbar ist. Soweit dies möglich ist, wird sich die Provinzial bemühen, Beschränkungen, Beeinträchtigungen, Verbindungsabbrüche oder sonstige Nutzungseinschränkungen zu vermeiden. Die Verfügbarkeit kann allerdings beim gegenwärtigen Stand der Kommunikationstechnik ganz oder teilweise eingeschränkt sein, ohne dass die Provinzial hierauf Einfluss nehmen kann. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen.

10.3 Die Provinzial schuldet gleichermaßen nicht primär die ordnungsgemäße und mangelfreie Durchführung des vermittelten Auftragsverhältnisses. Sie übernimmt jedoch während des laufenden Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber diesem gegenüber gesamtschuldnerisch neben Ihnen als Auftragnehmer unter folgenden Voraussetzungen und im nachfolgend beschriebenen Umfang eine 5-jährige Gewährleistung für die erbrachten Leistungen:

  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
  • Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Werkleistung, nicht auf Mängel des genutzten Materials.
  • Die Gewährleistungsansprüche werden vom Auftraggeber während des laufenden Vertragsverhältnisse betreffend die Nutzung der Plattform gegenüber der Provinzial angemeldet.
  • Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Provinzial erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Provinzial. Dies gilt auch für bereits angemeldete Ansprüche. Ihre Gewährleistungspflichten bleiben hiervon unberührt.
  • Der Auftraggeber tritt mit Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Provinzial seine gesetzlichen und mit Ihnen vertraglich vereinbarten Gewährleistungsansprüche an die Provinzial ab. Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Provinzial und Auftraggeber und dem Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen gegen die Provinzial, tritt diese die Ansprüche gegen Sie wieder zur freien Verfügung an den Auftraggeber ab.
  • Der Mangel wird durch die Provinzial geprüft. Bei Vorliegen eines berechtigten Mangels räumt die Provinzial Ihnen zunächst unter angemessener Fristsetzung die Möglichkeit der Mangelbeseitigung / Nachbesserung ein. Wenn die Mangelbeseitigung / Nachbesserung von Ihnen nicht fristgerecht wahrgenommen oder verweigert wird, beauftragt die Provinzial einen Dritten mit der Mangelbeseitigung / Nachbesserung.
  • Für den Fall, dass der Mangel von einem von der Provinzial beauftragten Dritten beseitigt wird, behält sich die Provinzial den Rückgriff wegen der hierdurch entstandenen Kosten gegen Sie vor.

10.4 Des Weiteren können sich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei Beanstandungen betreffend das Auftragsverhältnis jederzeit an den Kundenservice der Provinzial wenden. Nach Schilderung des konkreten Problems wird die Provinzial sich mit den Beteiligten in Verbindung setzen und versuchen, das Problem vermittelnd zu lösen.

11. Haftung

11.1 Die Provinzial haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

11.2 Ferner haftet die Provinzial für Schäden, die aufgrund einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung der Provinzial jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle einer Garantieübernahme und eines arglistig verschwiegenen Mangels. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den hier vorliegenden Haftungsbeschränkungen ebenfalls unberührt.

11.3 Soweit die Haftung der Provinzial ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Pflichtverletzungen durch ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12. Laufzeit und Beendigung

12.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Aktivierung Ihres Nutzerkontos. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2 Der Nutzungsvertrag kann von Ihnen jederzeit ordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich an Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf oder per Mail an support@provinzial-service.de oder direkt innerhalb Ihres Nutzerkontos erklärt werden.

12.3 Der Nutzungsvertrag endet des Weiteren automatisch mit Beendigung Ihrer Mitgliedschaft im Provinzial-Handwerkernetz der I-NADIS. Sie sind daher verpflichtet, uns eine Beendigung Ihrer Mitgliedschaft unverzüglich mitzuteilen.

12.4 Die Provinzial ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.

12.5 Das Recht für beide Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Die von Ihnen erbrachten Leistungen haben in mindestens drei Fällen nicht den in diesen AGB vereinbarten Qualitätsstandards entsprochen und auch eine vorherige Abmahnung hat keine Abhilfe geschaffen.
  • Sie haben wiederholt gegen die hier vereinbarten AGB verstoßen und auch eine vorherige Abmahnung hat keine Abhilfe geschaffen.

12.6 Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsvertrages keine Dienste mehr über die Plattform in Anspruch nehmen können. Bereits beauftragte Handwerker- und Dienstleitungen bleiben allerdings unberührt und sind noch zu beenden.

12.7 Beschließt die Provinzial, den Nutzungsvertrag mit Ihnen zu beenden, wird sie Ihnen die diesbezüglichen Gründe 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch in folgenden Fällen nicht:

  • Gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtungen stehen einer Einhaltung der 30-tägigen Frist oder einer Offenlegung der konkreten Tatsachen oder Umstände und der Gründe entgegen. In diesem Fall erhalten Sie, sobald möglich, unverzüglich eine Begründung.
  • Sie haben nachweislich wiederholt gegen die hier vereinbarten AGB verstoßen.

Sie haben die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände, die zur Beendigung geführt haben, im Rahmen des internen Beschwerdemanagements der Provinzial überprüfen zu lassen. Im Falle der Aufhebung der Beendigung wird Ihnen die Provinzial umgehend wieder den vollen Zugang zur Plattform und Ihrem Nutzerkonto verschaffen.

13. Datenschutz

13.1 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bereitstellung und Nutzung unserer Dienste gemäß dem mit Ihnen abgeschlossenen Nutzungsvertrag, es sei denn, eine weitergehende Datenverarbeitung ist gesetzlich vorgesehen oder Sie haben uns ausdrücklich eine weitergehende Einwilligungserklärung erteilt.

13.2 Die Vermittlung von Handwerker- und Dienstleistungen kann insbesondere nur erfolgen, wenn wir Ihre Daten an potenzielle entsprechende Auftraggeber weiterleiten.

13.3 Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir die jeweils geltenden Vorgaben nach der DS-GVO und dem BDSG. Details zur Verarbeitung entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzhinweise, die Sie hier abrufen können.

14. Änderung der Nutzungsbedingungen

14.1 Die Provinzial ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen zu ändern.

14.2 Der Änderungsvorbehalt gilt nur, wenn Ihnen die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Provinzial zumutbar ist. Die Provinzial wird in jedem Falle sicherstellen, dass bereits laufende Ausschreibungen zu den bisherigen Nutzungsbedingungen durchgeführt werden.

14.3 Änderungen wird ihnen die Provinzial spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Änderung per E-Mail mitteilen. Für den Fall, dass durch die Änderung technische oder geschäftliche Anpassung bei Ihnen erforderlich werden, erfolgt die Mitteilung mit entsprechend längerer angemessener und verhältnismäßiger Frist, um Ihnen die Anpassung zu ermöglichen.

14.4 Sie sind berechtigt, der geplanten Änderung bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Änderung zu widersprechen. Die Provinzial wird Sie in der Mitteilung auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.

Widersprechen Sie nicht oder stimmen Sie der Änderung ausdrücklich zu, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam. Das Einstellen neuer Angebote über die Plattform ist bei Geltung der regulären 2-Monats-Frist als Zustimmung zu betrachten. Im Falle Ihres fristgemäßen Widerspruchs ist die Provinzial berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung werden die Parteieneine solche vereinbaren, die beide Seiten bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit wirtschaftlich vereinbart hätte.

15.3 Sofern Sie ein in Deutschland ansässiger Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, wird Essen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag zur Plattform „MeinZuhause“ vereinbart.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Provinzial Dienstleistungsgesellschaft mbH, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf , Telefon: 0201 – 8125 – 400 Fax: 0201 – 8125 – 210, support@provinzial-service.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hier das Muster zum schriftlichen Widerruf.